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Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Erfurt hat das Bundeskabinett eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes beschlossen, welche noch vor der Bundestagswahl in Kraft treten soll. Demnach sind vor allem schärfere Bestimmungen für gewaltverherrlichende Videofilme und Computerspiele geplant.
erschwerter Zugriff auf Gewaltspiele
Künftig soll es auch bei Computerspielen eine verbindliche und nicht nur als Empfehlung zu verstehende Altersgrenze für Kinder und Jugendliche geben. Für Kinder und Jugendliche wird der Zugriff auf schwer jugendgefährdende Medien, insbesondere die mit Gewaltdarstellungen, verboten.
Zudem kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (bisher hieß sie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften) in Zukunft auch bei allen neuen Medien eingreifen und gewaltdarstellende Inhalte auf den Index setzen. Dies soll auch für das Internet gelten.
Verbot schwierig durchzusetzen
Da das Internet jedoch das weltweite Angebot widerspiegelt, ist ein angestrebtes Verbot von Video- und Computerspielen äußerst schwierig durchzusetzen, denn für die Interessenten solcher Spiele besteht in allen "Anbieterländern" wie Japan, Singapur oder aus den USA die Möglichkeit, sich entsprechende Dateien herunterladen.
Aufgrund des über das Internet unmöglich zu begrenzendem Zugang, ist daher kaum möglich, Kinder und Jugendliche von Gewalt fernzuhalten. Generell sollte es nicht das Ziel sein, Emotionen wie Wut und Aggression zu unterdrücken, da diese immer Grundbestand der kindlichen Welt sein werden.
Gewalt auch außerhalb von Computerspielen
Auch Bücher und Erzählungen können Kinder ebenso stark und nachhaltig beeindrucken wie Filme, reale Erlebnisse oder Nachrichten und Dokumentationen. Menschen müssen nicht unbedingt direkt sehen, was schrecklich oder grausam ist, um dies nicht erahnen oder sich ausmalen zu können.
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